SPAEFV

SPITZENAUSGLEICH-EFFIZIENZSYSTEMVERORDNUNG

Durch die Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes im Dezember 2012 sind seit 2013 Steuererleichterungen an die Einführung von Energiemanagementsystemen bzw. Maßnahmen bezüglich der Energieeffizienz gekoppelt. Mit Inkrafttreten der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) wurde seit Anfang August 2013 geregelt, wie und wodurch der Nachweis über den Betrieb solcher Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz erbracht werden kann.

Weitere Informationen

Die SpaEfV bietet kleinen und mittleren Unternehmen den Nachweis eines sogenannten „alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz“ gemäß der Anlage 2 der SpaEfV an. Dabei muss das Unternehmen die Energieträger den Verbrauchern zuordnen, Einsparpotentiale ermitteln und mit der Geschäftsführung rückkoppeln.

Ihr Ansprechpartner hierzu ist Herr Peter Löpp (Tel. 0228-98524-23, loepp@zdh-zert.de)

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