AZAV

QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEME IM BILDUNGSWESEN

Seit dem 01.04.2012 ist die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – AZAV in Kraft. Inhalt der Verordnung ist die Festlegung der Voraussetzungen und des Verfahrens zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch. ZDH-ZERT ist als Fachkundige Stelle akkreditiert und seit dem Jahr 2005 in diesem Bereich tätig.

In der Rubrik “Aktuelles” bzw. “Neueste Informationen” informiert ZDH-ZERT regelmäßig zu Neuerungen im Bereich der Arbeitsförderung, zum Beispiel zu neuen Bundesdurchschnittskostensätzen (BDKS) und zu geänderten gesetzlichen Anforderungen.

Weitere Informationen

Ihr Ansprechpartner für die AZAV ist Herr Peter Löpp (Tel. 0228-98524-23, loepp@zdh-zert.de)

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