Am 28.05.2020 ist das “Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ (kurz: “Arbeit-von-morgen-Gesetz“) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Inhalte, die sich auf die Zulassung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (FbW) und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (AuE) beziehen, wurden nunmehr in die Empfehlungen des Beirats eingearbeitet.
Hier finden Sie die Empfehlungen des Beirats in aktualisierter Form (Stand 21.09.2020), die am 01.10.2020 bzw. am 01.01.2021 in Kraft treten: Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III.
Für die ab 01.10.2020 geltende Rechtslage für die Zulassung von Maßnahmen, die dem Kostenzustimmungsverfahren unterliegen, gibt es dementsprechend auch ein neues Formular “Kostenzustimmmung” inklusive “Ausfüllhinweisen”. Ebenfalls wurden im Zusammenhang mit den Änderungen in der Zulassung von FbW-Maßnahmen und AuE-Maßnahmen unsere Dokumente “Maßnahmenantrag” und “Checkliste Maßnahmenprüfung” aktualisiert. Sie finden diese Unterlagen auf unserer Produktseite zu AZAV unter dem Reiter “Dokumente”. Wir möchten Sie bitten, die aktuellen Dokumente zu verwenden.