Neueste Informationen

Am 28.05.2020 ist das “Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ (kurz: “Arbeit-von-morgen-Gesetz“) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Inhalte, die sich auf die Zulassung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (FbW) und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (AuE) beziehen, wurden nunmehr in die Empfehlungen des Beirats eingearbeitet.

Hier finden Sie die Empfehlungen des Beirats in aktualisierter Form (Stand 21.09.2020), die am 01.10.2020 bzw. am 01.01.2021 in Kraft treten: Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III.

Für die ab 01.10.2020 geltende Rechtslage für die Zulassung von Maßnahmen, die dem Kostenzustimmungsverfahren unterliegen, gibt es dementsprechend auch ein neues Formular “Kostenzustimmmung” inklusive “Ausfüllhinweisen”. Ebenfalls wurden im Zusammenhang mit den Änderungen in der Zulassung von FbW-Maßnahmen und AuE-Maßnahmen unsere Dokumente “Maßnahmenantrag” und “Checkliste Maßnahmenprüfung” aktualisiert. Sie finden diese Unterlagen auf unserer Produktseite zu AZAV unter dem Reiter “Dokumente”. Wir möchten Sie bitten, die aktuellen Dokumente zu verwenden.

Neue Bundesdurchschnittskostensätze (B-DKS) veröffentlicht

Am 01.07.2020 hat die Bundesagentur für Arbeit die neuen Bundesdurchschnittskostensätze veröffentlicht:

  • für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: https://www.arbeitsagentur.de/datei/bdks-p-45-2020_ba146553.pdf.
    Hinweis: Die Neuregelung zur Zusammenlegung der Maßnahmeziele “Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt” und “Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen” tritt zum 01.01.2021 in Kraft und hat demnach noch keine Auswirkungen auf die aktuelle Veröffentlichung. Weitere Informationen erhalten Sie zu gegebenem Zeitpunkt.
  • für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung: https://www.arbeitsagentur.de/datei/b-dks-fbw-2020_ba146554.pdf.
    Hinweis: Bei diesen B-DKS ist die Anhebung um 20 Prozent nach der Änderung des § 7 der Verordnung (AZAV) bereits berücksichtigt.

Die neuen B-DKS finden Anwendung für alle Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung bei ZDH-ZERT ab dem 01.07.2020 eingereicht werden. Bitte verwenden Sie hierfür den neuen Maßnahmenantrag Rev. 21 vom 02.07.2020 (auch zu finden auf der Produktseite AZAV oder unter “Downloads”). Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme, die bis zum 30.06.2020 eingereicht wurden, unterliegen den (alten) B-DKS mit dem Stand 03.06.2019.

Die Veröffentlichung der B-DKS wird entsprechend der Änderungen des § 3 Abs. 2 AZAV künftig zweijährlich erfolgen; demzufolge werden in 2022 die neuen B-DKS veröffentlicht.

Wichtig für unsere AZAV-Kunden: ``Arbeit-von-morgen-Gesetz``

10.06.2020: Das “Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung” („Arbeit-von-morgen-Gesetz“) wurde am 28.05.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist bereits in Kraft getreten.

Die wichtigsten Änderungen im Bereich AZAV (ab Seite 1053 unter Artikel 18 aufgeführt, das Inkrafttreten in Artikel 19 Abs. 5):

  • Die Bundesdurchschnittskostensätze (BDKS) für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (FbW) werden zum 01.07.2020 pauschal um 20 Prozent erhöht. Diese Kostensätze gelten dann auch für das Jahr 2021.
  • Ab 2022 werden die Kostensätze alle zwei Jahre neu ermittelt und in der BDKS-Liste veröffentlicht.
  • Der Kostenkalkulation für eine Gruppenmaßnahme ist ab 01.10.2020 grundsätzlich eine Gruppengröße von zwölf Teilnehmern zugrunde zu legen (vorher 15 Teilnehmer).

Über die neuen BDKS werden wir gesondert informieren. Nach Veröffentlichung wird ein aktualisierter Maßnahmenantrag auf unserer Internetseite zur Verfügung stehen.

Online-Befragung 2020

April 2020: Kundenzufriedenheit bedeutet für uns, die Erwartungen unserer Kunden und Partner an eine Zertifizierungsstelle zu verstehen und unser Leistungs- und Serviceangebot an diesen Anforderungen auszurichten. Zur Erstellung eines Marketinggutachtens hat ZDH-ZERT daher Ende Januar / Anfang Februar 2020 eine Online-Befragung unter rund 4.000 Kunden, Begutachtern und ausgewählten Beratern durchgeführt.

In der Befragung wurden zum einen Anforderungen und Erwartungen an eine Zertifizierungsstelle erfragt und zum anderen die Zufriedenheit mit den diesbezüglichen Leistungen von ZDH-ZERT. Sie wurde vollständig anonymisiert durchgeführt, ein Rückschluss der Antworten auf einzelne Teilnehmer ist nicht möglich.

DIE BEFRAGUNG BESTAND AUS DREI TEILEN:

  1. strukturelle Fragen an die Teilnehmer wie Branchenzugehörigkeit und Größe
  2. Fragen zu den Anforderungen an eine Zertifizierungsstelle sowie den diesbezüglichen Erfüllungsgrad durch ZDH-ZERT
  3. ergänzende Fragestellungen zu derzeitigen Herausforderungen, Bewegründen und Bedeutung von Zertifizierungen sowie Wünsche und Verbesserungsvorschläge an ZDH-ZERT

DAS ENGAGEMENT BEZÜGLICH DER TEILNAHME AN DER BEFRAGUNG KANN INSGESAMT ALS GUT BIS SEHR GUT BEWERTET WERDEN:

  • Kunden: 3.677 angeschrieben, davon 418 Rückläufe -> Teilnahmequote 11,4%
  • Berater: 134 angeschrieben, davon 42 Rückläufe -> Teilnahmequote 31,3%
  • Begutachter: 165 angeschrieben, davon 80 Rückläufe -> Teilnahmequote 48,5%
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